Bestellerprinzip – was ändert sich für unsere Kunden?

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Bestellerprinzip – was ändert sich für unsere Kunden?

Albersmann Immobilien | Sachverständigenbüro | Immobilienmakler
aktuelle InfosAb 01. Juni 2015 tritt das Bestellerprinzip in Kraft. Im Verkaufsbereich, sprich für unsere Kunden, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen möchten, sowie für Kaufinteressenten, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, ändert sich dadurch zunächst einmal nichts. Auch können Sie als Verkäufer uns weiterhin unverbindlich Ihre Immobilie anbieten.

Für unsere Kunden bedeutet das konkret: Im Bereich Immobilienverkauf können wir Ihnen auch weiterhin den Service anbieten, kostenlos und unverbindlich Immobiliengesuche aufzugeben. So werden Sie als Kaufinteressenten stets über neue Angebote informiert, bevor die Immobilien öffentlich angeboten werden.

Bei Mietgesuchen sieht das anders aus. Für Mietgesuche können wir diesen  kostenlosen und unverbindlichen Service leider nicht mehr anbieten,  denn rechtlich wäre der Immobiliensuchende bereits als „Besteller“ zu  werten, wenn er einem Immobilienmakler gegenüber seine Suchkriterien  äußert und passende Angebote erhalten möchte. Somit können wir den  Service kostenlos und unverbindlich Immobilien Mietgesuche aufzugeben  leider nicht länger anbieten.


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