Immobilienmakler: Vorteile für Verkäufer und Käufer ausgewogen - Bestellerprinzip beim Verkauf unfair?

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Immobilienmakler: Vorteile für Verkäufer und Käufer ausgewogen - Bestellerprinzip beim Verkauf unfair?

Albersmann Immobilien | Sachverständigenbüro | Immobilienmakler
Aktuell wird es heiß diskutiert, das „Bestellerprinzip“ für den Verkauf von Immobilien. Oft ist in dem Zusammenhang die Rede davon, der Immobilienmakler würde nur dem Verkäufer Vorteile verschaffen. Doch stimmt das überhaupt?

Wir sind aus unserer langjährigen Berufserfahrung als Immobiliensachverständige und Immobilienmakler eher zu der Auffassung gelangt, dass auch die Käufer einer Immobilie von den Leistungen eines qualifizierten Maklers profitieren, was uns zufriedene Kunden auch immer wieder bestätigen.  Wir wagen sogar zu behaupten das Verhältnis der Vorteile ist recht ausgewogen, was wir mit der nachstehenden Infografik übersichtlich aufzeigen möchten:



Aus unserer Sicht ist es absolut unverständlich, warum überhaupt so häufig unterstellt wird der Makler bringe nur dem Verkäufer einer Immobilie Vorteile. Möglicherweise liegt es daran, dass allgemein wenig bekannt ist, welche Leistungen ein qualifizierter Immobilienmakler erbringt. Dies wäre vielleicht anders, wenn sich die Politik zunächst einmal darum bemüht hätte Ausbildungsstandards für Immobilienmakler zu schaffen, statt nun an einer Stelle regulieren zu wollen, an der es unserer Meinung nach keinerlei Regulierung bedarf.  

Ob es angesichts einer so ausgewogenen Verteilung der Maklerleistung zwischen Verkäufer und Käufer überhaupt fair wäre nur eine Vertragsartei allein mit den Maklerkosten zu belasten, dies zu beurteilen möchten wir Ihnen selbst überlassen ...

Immobilienmakler, welche die Infografik mit der Gegenüberstellung der Vorteile eines Maklers für  Käufer und Verkäufer in ihre Makler Homepage einbauen möchten, finden den Quellcode der Grafik und die Bedingungen für die kostenlose Nutzung der Grafik unter: Info-Grafiken für Immobilienmakler



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