Haus verkaufen | Wohnung verkaufen | Energiepass - Was ist bei Immobilienverkauf zu beachten? - Albersmann Immobilien | Sachverständigenbüro | Immobilienmakler

Direkt zum Seiteninhalt

Haus verkaufen | Wohnung verkaufen | Energiepass - Was ist bei Immobilienverkauf zu beachten?

Energieausweis: Immobilienverkauf / Immobilienvermietung


Welcher Energieausweis wird benötigt? Was muss ich beachten, wenn ich meine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Was bringt die neue Energiesparverordnung?

Energieausweis: Immobilienverkauf / Immobilienvermietung


Welcher Energieausweis wird benötigt? Was muss ich beachten, wenn ich meine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Was bringt die neue Energiesparverordnung?

In unserem Berufsalltag als Immobilienmakler stellen wir häufig fest, dass sich viele private Immobilieneigentümer bisher noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, oder sich nicht mit dem Thema beschäftigen möchten. Sicher haben auch die zahlreichen Novellierungen und Gesetzesänderungen in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Materie kompliziert scheint und vielen Immobilienbesitzern schlicht die Zeit und die Motivation fehlen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist verständlich, denn amtliche und nichtamtliche Lesefassungen der Vorschriften in Form von 40 oder gar 90-seitigen PDF Dateien, sind nicht jedermanns Wunschlektüre.
Doch spätestens, wenn Immobilienbesitzer ihr Haus verkaufen, ihre Wohnung verkaufen, oder ihre Immobilie vermieten möchten, wirft das Thema Energieausweis Fragen auf:

Welchen Energieausweis benötige ich für meine Immobilie? Brauche ich für meine Immobilie einen Energiebedarfsausweis, oder benötige ich für meine Immobilie den verbrauchsbasierten  Energieausweis? Was muss ich im Zusammenhang mit dem Energieausweis beachten, wenn ich mein Haus verkaufen, meine Wohnung verkaufen, oder eine Immobilie vermieten möchte?

Kann man den Energieausweis umgehen bzw. sich vor dem Energieausweis drücken?

Schon allein vor dem Versuch den Energieausweis vorschriftswidrig zu umgehen, raten wir ganz entschieden und dringend ab, denn dem Immobilieneigentümer drohen empfindliche Bußgelder, wenn die geltenden Gesetze missachtet werden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es wörtlich: (Zitat)

"Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro." (Zitat Ende)

Sie möchten eine Immobilie verkaufen und haben noch keinen Energieausweis? Wir kümmern uns darum!


Von einem guten Immobilienmakler sollten Sie erwarten, dass er Ihnen auch beim Thema Energieausweis mit Rat und Tat zur Seite steht bzw. mit entsprechenden Fachleuten vernetzt ist, die autorisiert sind den energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu prüfen und einen Energieausweis auszustellen. Selbstverständlich gehört es bei uns zum guten Service, dass wir Kunden, die uns mit dem Verkauf oder der Vermietung ihrer Immobilie beauftragen, auch bei diesen Fragen zur Seite stehen und weiterhelfen. Wir lassen prüfen welche Art des Energieausweises speziell für ihre Immobilie erforderlich ist und lassen einen ordnungsgemäßen Energieausweis von autorisierter Stelle ausstellen.

Der Energieausweis - kein Grund zur Panik!

Manchmal stellen wir fest, dass Immobilieneigentümer beim Thema Energieausweis sehr unsicher sind, oder sogar regelrecht Angst davor haben, dass der Energieausweis schlecht ausfallen könnte. Diese Angst stellt sich dann oft als unbegründet heraus, denn nicht selten schneiden sogar Immobilien älteren Datums deutlich besser ab, als es die Immobilieneigentümer erwartet hätten. Doch so oder so - der Versuch eine Immobilie, für die ein Energieausweis vorgeschrieben ist ohne den entsprechenden Energieausweis anzubieten ist nicht nur Gesetzeswidrig, es wäre aus unserer Sicht auch äußerst leichtsinnig, zumal einige Branchenkenner bereits eine drohenden Abmahnwelle befürchten.

Sie haben noch Fragen? Dann zögern Sie nicht uns anzusprechen!
Albersmann Immobilien

Peter Albersmann

Betriebswirt | DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Telefon:  0211 - 730 25 55
Mobil:     0173 - 436 13 61

Ihr sachverständiger Immobilienmakler in Düsseldorf
Zurück zum Seiteninhalt