Bestellerprinzip – was ändert sich für unsere Kunden?
Veröffentlicht von immopartner-duesseldorf.de in Immobilienverkauf · 5 Mai 2015
Tags: Haus, verkaufen, Wohnung, verkaufen, Immobilien, Immobilienmakler
Tags: Haus, verkaufen, Wohnung, verkaufen, Immobilien, Immobilienmakler
Ab 01. Juni 2015 tritt das Bestellerprinzip in Kraft. Im Verkaufsbereich, sprich für unsere Kunden, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen möchten, sowie für Kaufinteressenten, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, ändert sich dadurch zunächst einmal nichts. Auch können Sie als Verkäufer uns weiterhin unverbindlich Ihre Immobilie anbieten.
Für unsere Kunden bedeutet das konkret: Im Bereich Immobilienverkauf können wir Ihnen auch weiterhin den Service anbieten, kostenlos und unverbindlich Immobiliengesuche aufzugeben. So werden Sie als Kaufinteressenten stets über neue Angebote informiert, bevor die Immobilien öffentlich angeboten werden.
Bei Mietgesuchen sieht das anders aus. Für Mietgesuche können wir diesen kostenlosen und unverbindlichen Service leider nicht mehr anbieten, denn rechtlich wäre der Immobiliensuchende bereits als „Besteller“ zu werten, wenn er einem Immobilienmakler gegenüber seine Suchkriterien äußert und passende Angebote erhalten möchte. Somit können wir den Service kostenlos und unverbindlich Immobilien Mietgesuche aufzugeben leider nicht länger anbieten.